Das vorliegende Arbeitsblatt 22 dient der einheitlichen Vollzugspraxis im Bereich der bodenschutzrechtlichen Regelungen. Es beinhaltet eine Neufassung des Merkblatt Nr. 22 des damaligen Landesumweltamtes aus dem Jahr 2000. Die in den letzten zehn Jahren von Behörden, Gutachtern und Untersuchungsstellen gemachten Erfahrungen sowie die zwischenzeitliche Fortentwicklung von analytischen Methoden und Untersuchungs- bzw. Bewertungsansätzen legten nahe, das Merkblatt 22 zu aktualisieren und fortzuschreiben.
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