Monitoring von Windenergiebereichen

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das am 1. Februar 2023 in Kraft getreten ist, hat der Bund den Ländern verbindliche Flächenziele vorgegeben, die für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden müssen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zur Umsetzung dieser Vorgaben den Landesentwicklungsplan geändert und verbindliche mengenmäßige Teilflächenziele für die sechs Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen (NRW) festgelegt. Die räumlich konkrete Festlegung von Windenergiebereichen im entsprechenden Umfang erfolgt anschließend in den Regionalplänen der Planungsräume Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster und des Regionalverbands Ruhr (RVR). Die Verfahren der Regionalplanung, mit denen ausreichend Windener-giebereiche auszuweisen sind, sollen 2025 abgeschlossen sein.

Ziel 10.2-10 im Landesentwicklungsplan NRW sieht vor, die Windenergiebereiche im Hinblick auf technische Entwicklungen und die Ausnutzbarkeit zur Energieerzeugung turnusmäßig zu prüfen und fortzuschreiben. Dafür wird ein Bewertungsschema für ein dauerhaftes, umfassendes, vergleichendes Monitoring der Windenergiebereiche in NRW benötigt, dass alle fünf Jahre evaluiert werden soll. Das MWIKE hat das LANUV damit beauftragt, ein entsprechendes Bewertungsschema entwickeln zu lassen und anschließend anzuwenden. Mit dem Monitoring wird das Ziel verfolgt, die Windenergiebereiche hinsichtlich einer möglichst effizienten Flächenausnutzung zu prüfen und die Umsetzbarkeit des Ausbaus der Windkraftanlagen auf diesen Flächen sicherzustellen.

In einem ersten Schritt wird daher ein landesweit einheitlich anwendbares Bewertungsschema für Windenergiebereiche der Regionalplanung entwickelt, bei dem die Bewertung von Raumnutzungskonflikten und Umsetzungsrisiken im Fokus steht, um mögliche Hemmnisse bei dem Ausbau der Windenergieanlagen aufzuzeigen. Zudem soll die Bewertung der Windenergiebereiche Aufschluss darüber geben, mit welcher Effizienz (z. B. Stromertrag pro Hektar) die jeweiligen Flächen voraussichtlich genutzt werden können. Dabei ist ein Fokus insbesondere auf Hemmnisse bzw. Kriterien zu legen, die die Errichtung großer und leistungsstarker Windenergieanlagen verhindern bzw. erschweren (z. B. luftverkehrsrechtliche oder auf Grund sonstiger fachrechtlicher Vorgaben bestehende Höhenbeschränkungen, Nähe zu Wohngebäuden). Auch die Windverhältnisse sind hierbei zu berücksichtigen.

Klima und Energiewende in der Raumplanung

Teilen Sie diese Seite auf