Gesundheitliche Bewertung von Schadstoffen in Fischen

Durch Schadensereignisse oder aufgrund krimineller Abfallverbringung kann es zur Belastung von Schadstoffen in Gewässern kommen. Fische aus solchen Gewässern können Schadstoffe anreichern. Es stellt sich dann die Frage, ob der Verzehr schadstoffbelasteter Fische aus gesundheitlicher Sicht vertretbar ist.

Bestehen begründete Annahmen, dass es zu erhöhten Schadstoffbelastungen in Fischen gekommen ist, führt das LANUV eine gesundheitliche Bewertung der Schadstoffkonzentrationen in selbstgefangenen Fischen durch. Die Beurteilung erfolgt in der Regel auf Grundlage gesundheitlich tolerabler Aufnahmemengen (z.B. TWI, tolerable weakly intake), die unter anderem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European Food Safety Agency) abgeleitet werden. Weitere Parameter bei der Bewertung sind z.B. das zu berücksichtigende Körpergewicht sowie die Portionsgröße einer einzelnen Fischmahlzeit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist eine Empfehlung, die angibt, ob die selbstgefangenen Fische uneingeschränkt, eingeschränkt oder gar nicht verzehrt werden können. Die Verzehrempfehlung ermöglicht es Anglerinnen und Anglern eine Entscheidung zum Schutz der eigenen Gesundheit zu treffen und sich somit vor überhöhten Aufnahmen schädlicher Stoffe zu schützen.

Aktuelle Verzehrempfehlungen finden sich unter folgendem Link

 

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