Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat sowohl eine "Vollzugshilfe zu den §§ 6 - 8 BBodSchV - Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden", als auch Musterformulare zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse auf- oder einzubringender Materialien gemäß § 6 Abs. 7 sowie zur Anzeige des Auf- oder Einbringens mit einem Volumen von mehr als 500 m³ gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV erarbeitet. Die LABO hat diese Vollzugshilfe sowie die Musterformulare den Ländern zur Anwendung empfohlen. Die Vollzugshilfe wurde mit Erlass des MUNV vom 10.05.2023 und die Musterformulare wurden mit Erlass vom 03.02.2025 in NRW eingeführt.
Die §§ 6 – 8 in der Neufassung der BBodSchV umfassen folgende Regelungsbereiche:
Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat sowohl eine "Vollzugshilfe zu den §§ 6 - 8 BBodSchV - Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden", als auch Musterformulare zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse auf- oder einzubringender Materialien gemäß § 6 Abs. 7 sowie zur Anzeige des Auf- oder Einbringens mit einem Volumen von mehr als 500 m³ gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV erarbeitet. Die LABO hat diese Vollzugshilfe sowie die Musterformulare den Ländern zur Anwendung empfohlen. Die Vollzugshilfe wurde mit Erlass des MUNV vom 10.12.2023, die Musterformulare wurden mit Erlass vom 03.02.2025 in NRW eingeführt.
LABO-Vollzugshilfe mit Stand vom 10.08.2023
Erlass des MUNV vom 20.12.2023 zur Vollzugshilfe in NRW
Erlass des MUNV vom 03.02.2025 zu den Musterformularen §§ 6-8 BBodSchV
Musterformular zu § 6 Abs. 7 BBodSchV
Musterformular zu § 6 Abs. 8 BBodSchV
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