Die aktuellen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der folgenden Datei:
Diese Information betrifft alle Prüflinge, die zum Prüfungsort thyssenkrupp in Duisburg eingeladen sind.
Für die Teilnahme an der praktischen Prüfung bei thyssenkrupp am 26. und 27. März 2025 ist vorab die Bescheinigung über eine erfolgte Sicherheitsunterweisung notwendig.
Ohne eine Bestätigung der Sicherheitsunterweisung können Sie nicht an diesem Prüfungsteil teilnehmen! Alle Informationen und Unterlagen finden Sie unter:
Die unterzeichneten Nachweise sind bis spätestens 07.03.2025 per E-Mail an ut-berufe(at)lanuv.nrw.de einzureichen.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die erneuerten Praxishilfen für die Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen veröffentlicht. Diese sind hier abrufbar.
Weiterführende Informationen: Bundesgesetzblatt > Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen
Die Gliederungen stehen zur Verfügung.
Der Vertragsvordruck wurde mit den neuen Berufen versehen und kann nun für Verträge ab dem Ausbildungsjahr 2024 genutzt werden.
Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" erlassen. Die neue Verordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zu folgenden Berufen:
Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 außer Kraft.
Alle Ausbildungs- und Umschulungsverträge müssen ab dem 1. August 2024 nach dieser neuen Verordnung abgeschlossen werden.
Die Vorlagen für die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung in den neuen Berufen werden schnellstmöglich erstellt.
Die folgenden Statistiken beinhalten ausschließlich Prüflinge in einem Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis, deren Vertrag beim LANUK eingetragen worden ist oder die Prüfung beim LANUV als externe Prüflinge abgelegt haben. Auszubildende, deren Vertrag bei einer Industrie- und Handelskammer eingetragen worden ist, sind in dieser Statistik nicht berücksichtigt.
Abschlussprüfung
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