Bioabfälle

Mehr als die Hälfte der in privaten Haushalten anfallenden Abfälle werden in Nordrhein-Westfalen getrennt gesammelt und überwiegend stofflich verwertet. Den größten Anteil haben Bio- und Grünabfälle. Im Jahr 2023 wurden rund zwei Millionen Tonnen Bio- und Grünabfälle getrennt gesammelt und verwertet. Dies entspricht einer Menge von durchschnittlich 110 Kilogramm Bio- und Grünabfällen pro Kopf der Bevölkerung. Über Biotonnen wurden rund 1,3 Millionen Tonnen Bio- und Grünabfälle erfasst, im Durchschnitt 70 Kilogramm pro Kopf.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat eine umfassende Erhebung zum Stand der getrennten Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Ein Ziel dieser Erhebung war es, die Daten zu den Sammelsystemen fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren, die im Rahmen einer Vorstudie zum Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, für das Bezugsjahr 2010 ermittelt worden waren. Darüber hinaus sollte die Datengrundlage zur getrennten Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf aktuelle Fragestellungen erweitert werden. Daher wurden auch Angaben zur Eigenkompostierung, zu Gebühren, zur Qualität der getrennt gesammelten Bio- und Grünabfälle sowie zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und -verbesserung ermittelt.

Die Ergebnisse dieser Erhebung werden im Fachbericht 156 des LANUV vorgestellt und erläutert. Dieser gibt auch einen Überblick über Menge und Zusammensetzung der Haushaltsabfälle in Nordrhein-Westfalen. Im Mittelpunkt stehen hier die Bio- und Grünabfallmengen und deren Entwicklung im Zeitraum 1995 bis 2022.

Handlungsempfehlungen zur Optimierung der getrennten Sammlung von Bio- und Grünabfällen in NRW

Nahezu alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen bieten eine getrennte Sammlung von Bioabfällen im Holsystem über eine Biotonne an. In rund 90 Prozent der Kommunen ist die Biotonne zum Teil deutlich vor dem Jahr 2000 eingeführt worden und seither etabliert. Dies spiegelt auch die Entwicklung der über eine Biotonne erfassten Mengen wider. Seit einigen Jahren sind allerdings nur noch geringe Mengensteigerungen zu verzeichnen.

In den Jahren 1995 bis 2023 konnte die Menge der getrennt erfassten Bioabfälle in Nordrhein-Westfalen von einer Mio. Tonnen auf zwei Mio. Tonnen verdoppelt werden. Dieses ist ein großer Erfolg. Gleichwohl hat eine „Vergleichende Analyse von Siedlungsrestabfällen aus repräsentativen Regionen in Deutschland zur Bestimmung des Anteils an Problemstoffen und verwertbaren Materialie “ im Auftrag des Umweltbundesamtes gezeigt, dass noch große Mengen an organischen Abfällen, vor allem Küchen- und Nahrungsabfälle, im Hausmüll landen. Angesichts steigender Rohstoff- und Energiepreise sowie knapper werdender natürlicher Ressourcen besitzen Bioabfälle als Rohstoff- und Energiequelle einen hohen Stellenwert. Die vorhandenen Potenziale gilt es daher zu heben. Insbesondere die Steigerung der getrennten Sammlung von Küchen- und Nahrungsabfällen kann einen wichtigen Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz leisten.

Durch die Artikel-Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Rechtsverordnungen vom 28.04.2022 wurde die Bioabfall-Verordnung des Bundes geändert. Dadurch soll vor allem der Eintrag von Kunststoffen in die Umwelt bei der bodenbezogenen Verwertung von Bioabfällen reduziert werden. Damit Bioabfälle hochwertig verwertet werden können, müssen sie eine möglichst gute Qualität haben und dürfen nur in geringen Mengen Fremdstoffe enthalten. Dies ist vor allem in verdichteten, städtischen Strukturen eine Herausforderung. Bei der Steigerung der getrennten Sammlung muss daher sichergestellt sein, dass die Qualität der erfassten Bioabfälle nicht leidet. Um den Anforderungen der Bioabfallverordnung in Bezug auf Fremdstoffgehalte nachzukommen, sind technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere bei der getrennten Sammlung an der Anfallstelle, erforderlich.

Im Rahmen der Erarbeitung des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, wurden seinerzeit „Handlungsempfehlungen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen“ (Stand: November 2015) erarbeitet. Diese wurden evaluiert und unter Berücksichtigung des aktuellen Sach- und Erkenntnisstandes fortgeschrieben bzw. weiterentwickelt. Eingeflossen sind die Ergebnisse der Erhebung des LANUV zur getrennten Bio- und Grünabfallsammlung. Auch die Anforderungen an die Qualität gemäß Bioabfallverordnung sowie aktuelle Erkenntnisse aus der Praxis wurden berücksichtigt.

Die Handlungsempfehlungen sind vor allem auf die Bioabfälle aus privaten Haushalten ausgerichtet, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Ergänzend werden auch Empfehlungen für die getrennte Erfassung von Bioabfällen aus gewerblichen Herkunftsbereichen gegeben.

Veröffentlichungen

Fachbericht 156 | Kreislaufwirtschaft

Getrennte Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen

Der LANUV-Fachbericht 156 stellt die Ergebnisse einer Erhebung zur getrennten Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen vor und erläutert diese. Er gibt außerdem einen Überblick über Menge und Zusammensetzung der Haushaltsabfälle. Im…

Arbeitsblatt 59 | Kreislaufwirtschaft

Optimierung der getrennten Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen – Handlungsempfehlungen

Das LANUV-Arbeitsblatt 59 enthält Empfehlungen, wie die getrennte Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen optimiert werden kann. Dabei geht es vor allem um Bioabfälle aus privaten Haushalten, die den öffentlich-rechtlichen…

Vera Reppold

Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Zukunftstechnologien

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