Abteilung 2 – Naturschutz und Landschaftspflege

Die Abteilung 2 erhebt und bewertet landesweit die Grundlagendaten zum Biotop- und Artenschutz und stellt sie für alle Eingriffsplanungen und sonstige Verfahren zur Verfügung. Aufbauend auf diesen Daten werden Konzepte zur Verbesserung von Natur und Landschaft einschließlich eines landesweiten Biotopverbundes erarbeitet.

Ein besonderer Schwerpunkt ist die Sicherung und Verbesserung der Gebiete des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000, der Naturschutzgebiete und der Arten, die besonders gefährdet sind bzw. für die Nordrhein-Westfalen bundesweit eine besondere Verantwortung trägt.

Die Veränderungen der Tier- und Pflanzenwelt und ihrer Lebensräume sowohl in den Schutzgebieten als auch in der gesamten Landschaft werden im Rahmen eines umfangreichen Biomonitorings untersucht und hieraus Handlungsempfehlungen und Naturschutzstrategien abgeleitet.

Unsere Haupttätigkeitsfelder

  • Erfassung und wissenschaftliche Betreuung der nach § 3 LNatSchG NRW geschützten Flächen und Landschaftsbestandteile
  • Beobachtung von Natur und Landschaft im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung nach § 5 LNatSchG NRW
  • Erarbeitung von Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Lebensräumen und deren Erhaltungszuständen
  • Führung und Aktualisierung der landesweiten Kataster
    • der schutzwürdigen Biotope
    • der europäischen Schutzgebiete (NATURA 2000) inkl. Fortschreibung der Standarddatenbögen
    • der nach § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW gesetzlich geschützten Biotope, einschließlich deren Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden
    • der nach § 41 geschützten Alleen
  • Aufbau und Pflege von Internet-Informationssystemen über die landesweit verfügbaren Daten zu Schutzgebieten
  • Bereitstellung und Aufbereitung von naturschutzfachlichen Daten für Eingriffsplanungen sowie Planungen einschließlich der Landschafts-, Regional- und Landesplanung
  • Erstellung landesweiter Statistiken sowie grafischer Übersichten zum Naturschutz


Weitere Informationen finden Sie hier:
Natur

  • Erarbeitung der Fachbeiträge des Naturschutzes und der Landschaftspflege gem. § 15 a Landschaftsgesetz für die Regional- und die Landschaftsplanung, insbesondere Darstellung und Begründung von Vorrangflächen für den Biotop- und Artenschutz sowie die Erhaltung des Landschaftsbildes und von Umweltqualitätszielen
  • Erarbeitung des landesweiten Biotopverbundes unter Berücksichtigung naturraumtypischer repräsentativer Zielarten
  • Entwicklung einer Konzeption zur Entschneidung der Landschaft, um Lebensräume vor allem für wandernde Tierarten wieder zu vernetzen
  • Fortschreibung des Fachinformationssystems „Unzerschnittene verkehrsarme Räume in NRW“ und zum Stand der Landschaftspläne
  • Entwicklung und Fortschreibung des methodischen Vorgehens im Rahmen der Landschaftsplanung, der Eingriffsregelung und der FFH- und Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Beteiligung bei der Neuaufstellung und Änderung der Regionalpläne sowie bei Plänen oder Projekten von denen eine besondere Beeinträchtigung von Naturschutzgebieten, FFH- und/oder Vogelschutzgebieten zu erwarten ist

 

  • Entwicklung und Fortschreibung der Standards zur Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen sowie Sofortmaßnahmenkonzepten für Schutzgebiete
  • Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsplänen für landeseigene Flächen, fachliche Begleitung und Dokumentation der Pflegeplanung für alle Naturschutzgebiete
  • Gutachten und Stellungnahmen zu Schutz, Entwicklung und Pflege sowie zu Eingriffen und Lösung von Nutzungskonflikten in Naturschutzgebieten
  • Erarbeitung von Leitlinien für Schutz, Entwicklung, Pflege, Bewirtschaftung und Neuschaffung sowie Verbund von Biotoptypen
  • Koordinationsstelle Vertragsnaturschutz – naturschutzfachliche Vorgaben für die Förderrichtlinien, Betreuung und Beratung der Bewilligungsbehörden, Bewirtschaftung der Mittel
  • Erarbeitung der naturschutzfachlichen Anforderungen für die Umsetzung der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie
  • Erarbeitung von Leitlinien und modellhaften Planungen zur Förderung des Naturerlebens („Naturerlebnisgebiete“)
  • Ermittlung der Auswirkungen des Klimawandels auf Biotoptypen und Entwicklung von Handlungsempfehlungen
  • Koordination der EU-Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie und Zusammenarbeit des LANUK mit den Biologischen Stationen

 

  • Landesweites Kataster planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten (Fundortkataster)
  • Artenschutzprogramm nach § 63 Landschaftsgesetz
  • Bearbeitung und Herausgabe der Roten Liste gefährdeter Arten in NRW
  • Artenschutzfachliche Stellungnahmen und fachliche Grundsatzfragen des Artenschutzrechtes, Beratung von Behörden und Gerichten in artenschutzfachlichen Fragen
  • Internetbasiertes Fachinformationssystem für gesetzlich geschützte Arten
  • Koordination des Arten-Monitorings nach EU-FFH-Richtlinie und nach Landesvorgaben
  • Auswirkungen von einwandernden Arten (Neobiota) und  von Klimaveränderungen auf die heimische Artenvielfalt
  • Ermittlung und Dokumentation der Fachdaten über die EG-Vogelschutzgebiete und über die Vogelarten der EU-Vogelschutz-Richtlinie, Bearbeitung vogelschutzfachlicher Fragen (Vogelschutzwarte)
  • Schulung und Beratung von Vollzugsbehörden des nationalen und internationalen Artenschutzes sowie Unterbringung und Vermittlung behördlich beschlagnahmter Tiere (Artenschutzzentrum Metelen)


Weitere Informationen finden Sie hier:
Artenschutzzentrum Metelen

  • Landesweite Beobachtung und Dokumentation von Veränderungen der biologischen Vielfalt (Biodiversitätsmonitoring) in Schutzgebieten wie auch der übrigen Landschaft, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Nutzungen sowie Umweltveränderungen wie dem Klimawandel
  • Durchführung eines landesweiten Biotopmonitorings zur Ermittlung der Erhaltungszustände der einzelnen Lebensräume
  • Landesweit repräsentative Beobachtung und Dokumentation ausgewählter gentechnisch veränderter Organismen
  • Bearbeitung ausgewählter Landes,- Bundes,- und EU- Umweltindikatoren
  • Landesweite Ermittlung der Wirkungen von Vertragsnaturschutz- Maßnahmen auf die biologische Vielfalt im Rahmen der EU-Verordnung 1698/2005 (ELER)
  • Koordination der Immissionsökologischen Waldzustandserhebung (IWE) sowie Dokumentation und Kausalanalyse der Ernährungssituation und Schadstoffbelastung von Buche, Eiche, Fichte und Kiefer
  • Erhebung des Zustandes der Waldböden durch Koordination der Bodenzustandserhebung (BZE)
  • Landesweite Standardisierung von Untersuchungsmethoden, Abstimmung mit nationalen und internationalen Monitoringsprogrammen

 

Ralf Schlüter

Abteilungsleitung

Naturschutz und Landschaftspflege

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