Zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Phosphat sind durch die Landesregierung sogenannte eutrophierte Gebiete auszuweisen. Die Ausweisung dieser eutrophierten Gebiete nach §13a Düngeverordnung (DüV) erfolgt auf Grundlage der bundesweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA).
Als eutrophierte Gebiete sind durch die Landesregierungen hydrologische Einzugsgebiete oder Teileinzugsgebiete von Oberflächenwasserkörpern auszuweisen, bei denen durch Modellierungs- oder Monitoringergebnisse eine Eutrophierung (= Anreicherung von Pflanzennährstoffen in Gewässern) durch signifikante Nährstoffeinträge (insbesondere Phosphat) aus landwirtschaftlichen Quellen nachgewiesen wurde (§13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 DüV). Informationen rund um das Thema „Oberflächenwasserkörper“ können über die Internetseite flussgebiete.nrw aufgerufen werden.
Zusätzlich müssen Überschreitungen der Werte für den guten ökologischen Zustand für Orthophosphat-Phosphor oder für Gesamtphosphor vorliegen (Anlage 7 Nummer 2.1.2 und Nummer 2.2 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20. Juni 2016). Weiterhin müssen für die Ausweisung die biologischen Qualitätskomponenten Makrophyten und Phythobenthos oder Phytoplankton schlechter als in die Klasse guter Zustand eingestuft sein (gemäß Anlage 4 OGewV).
Zum 01.01.2025 wurden in Nordrhein-Westfalen die entsprechenden Gebietsabgrenzungen durch die Aktualisierung der Feldblöcke angepasst. Es resultierten geringfügige Änderungen an den Grenzen der Gebietskulisse.
Die jeweils geltenden mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (aktuelle Version: 01/2025) sind im FachinformationssystemELWAS-WEB und in OpenGeodata.NRW veröffentlicht.
Wasserrahmenrichtlinie, Hydromorphologie und Chemie der Oberflächengewässer
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