Änderungen in der Liste der Sachkundigen kann nur diejenige Stelle (Kammer oder LANUK) vornehmen, die den ursprünglichen Eintrag vorgenommen hat.
Das LANUK ist ausschließlich für die Einträge der Sachkundigen verantwortlich, für die die Anerkennung der Sachkunde auch beim LANUK erfolgt ist, also für Sachkundige aus anderen Bundesländern und Sachkundige, die nicht Mitglied einer Kammer in NRW sind.
Alle anderen Einträge werden von den jeweiligen Kammern gepflegt. Wenn Sie Mitglied einer Kammer in NRW sind, melden Sie sich bitte direkt bei der für Sie zuständigen Kammer.
Ansprechpartner Industrie- und Handelskammern
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Ansprechpartner Ingenieurkammer-Bau NRW
Fachliche Fragen
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
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