Zur Beantragung einer 4-stelligen NRW- bzw. LAWA-Stoffnummer muss der jeweilige, zu beantragende Stoff sowie dazugehörige Stoffinformationen in der untenstehenden Formulartabelle (Exceltabelle) eingetragen und diese an das Postfach stoffnummern(at)lanuv.nrw.de gesendet werden.
Voraussetzung für die Vergabe einer neuen Stoffnummer ist die eindeutige Identifizierung eines Stoffes anhand der Angaben in der Formulartabelle. Eine Recherche der Stoffinformationen insbesondere der CAS-Nr. und der Summenformel ist daher zwingend erforderlich. Sofern für einen Stoff keine CAS-Nr. vorhanden ist (Ausnahmefall), muss dies in der Formulartabelle vermerkt werden.
Bei Rückfragen zur Stoffnummernbeantragung können Sie sich ebenfalls an das Postfach stoffnummern(at)lanuv.nrw.de wenden.
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