Jede Abfalldeponie wird nach dem Ende des Ablagerungsbetriebs stillgelegt und verbleibt in der Regel für viele Jahre in der Nachsorge, bis erkennbar ist, dass von der Deponie keine Gefährdung des Allgemeinwohls mehr ausgehen kann. Danach muss die Deponie abfallrechtlich nicht mehr überwacht werden.
Das vorliegende Arbeitsblatt soll die zuständigen Behörden bei der Entscheidung über das Ende der Nachsorgephase unterstützen.
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