Die Festlegung von Sicherheitsleistungen soll bei Deponien sicherstellen, dass die dem Deponiebetreiber obliegenden Verpflichtungen zur Verhinderung und Beseitigung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, die von einer Deponie ausgehen können, auch dann erfüllt werden können, wenn der Betreiber nicht willens oder imstande ist, diesen selbst nachzukommen. Damit soll verhindert werden, dass die öffentliche Hand für Kosten einstehen muss, die sie nicht verursacht hat.
Die Sicherheitsleistung soll die Kosten abdecken, die für einen geordneten Abschluss der Deponie ohne eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit anfallen. Eine Abschätzung bzw. Prognose dieser Kosten erweist sich in der Regel als schwierig. Dieses Arbeitsblatt soll den zuständigen Behörden Hinweise und Hilfestellungen für die Festlegung von Sicherheitsleistungen geben.
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