Mit dem vorliegenden Fachbericht 137 erscheint nach 1998 die vierte Rote Liste der Köcherfliegen in Nordrhein-Westfalen. Die Roten Listen haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem bewährten, vielseitig nutzbaren Instrument in der Naturschutzarbeit entwickelt. Als Fachgutachten stellen sie den Grad der Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Pilzen im jeweiligen Bezugsraum dar und dienen als Entscheidungshilfe und Beurteilungsgrundlage.
In NRW sind nach aktuellem Kenntnisstand 218 Köcherfliegenarten bekannt. Davon gelten 39 % als akut bestandsgefährdet. Gegenüber der 3. Fassung sind 15 Arten für NRW neu hinzugekommen, vier Arten konnten nach längerer Zeit wiedergefunden werden. Eine Art wurde auf Grund einer Verwechslung gestrichen. Seit den 1980er Jahren haben zahlreiche Maßnahmen (u.a. Abwasserreinigung, Renaturierungen, Erhalt von Mooren) positive Effekte erzielt. Auch künftig sind weitere Anstrengungen zum Schutz der Lebensräume erforderlich.
Hinweis: Die Roten Listen der einzelnen Artengruppen werden seit 2021 nach und nach aktualisiert. Die jeweils aktuellste Fassung der Einzellisten finden Sie hier: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/rote-liste
Eine Gesamtfassung aller Roten Liste wird es zukünftig nicht mehr geben.
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