Mit dem vorliegenden Fachbericht 133 erscheint nach 2011 die zweite Rote Liste der Rot- und Braunalgen in Nordrhein-Westfalen. Die Roten Listen haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem bewährten, vielseitig nutzbaren Instrument in der Naturschutzarbeit entwickelt. Als Fachgutachten stellen sie den Grad der Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Pilzen im jeweiligen Bezugsraum dar und dienen als Entscheidungshilfe und Beurteilungsgrundlage.
Das Routine-Monitoring im Zuge der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) hat den Kenntnisstand gegenüber der Roten Liste 2011 teils deutlich verbessert. Dadurch gelten einige zuvor in Kategorie 3 eingestufte Rotalgenarten nun als ungefährdet und auch die Einstufung der einzigen Braunalgenart Heribaudiella fluviatilis konnte von Kategorie 1 zu G abgeändert werden. Fast die Hälfte der einheimischen Rotalgenarten konnte auf Grund der zu geringen Datenlage lediglich in Kategorie D eingestuft werden. Für eine verlässliche Gefährdungseinschätzung sind gezielte Nachsuchen sowie Untersuchungen potenziell geeigneter Gewässer erforderlich. Auch künftig gilt es, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. fortzuführen.
Hinweis: Die Roten Listen der einzelnen Artengruppen werden seit 2021 nach und nach aktualisiert. Die jeweils aktuellste Fassung der Einzellisten finden Sie hier: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/rote-liste
Eine Gesamtfassung aller Roten Liste wird es zukünftig nicht mehr geben.
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