Mit dem vorliegenden Fachbericht 134 erscheint zum vierten Mal seit 1993 eine Rote Liste der Armleuchteralgen in Nordrhein-Westfalen. Die Roten Listen haben sich in den letzten Jahrzehnten zu einem bewährten, vielseitig nutzbaren Instrument in der Naturschutzarbeit entwickelt. Als Fachgutachten stellen sie den Grad der Gefährdung von Tieren, Pflanzen und Pilzen im jeweiligen Bezugsraum dar und dienen als Entscheidungshilfe und Beurteilungsgrundlage.
Gegenüber der Roten Liste 2011 hat sich die Datenlage zu den Armleuchteralgen in Nordrhein-Westfalen weiter verbessert. Neben verschiedenen Einzelfunden wurden auch die Daten zum Monitoring, das im Rahmen der Europäischen-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) durchgeführt wurde, ausgewertet. Durch die bessere Datengrundlage sowie wirksame Naturschutzmaßnahmen konnten zwei Arten in eine niedrigere Gefährdungskategorie eingestuft werden. Die Einstufung der übrigen Arten bleibt unverändert. Auch die Zahl der in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Armleuchteralgenarten ist mit 21 konstant geblieben. Es gilt auch künftig, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen bzw. fortzuführen.
Hinweis: Die Roten Listen der einzelnen Artengruppen werden seit 2021 nach und nach aktualisiert. Die jeweils aktuellste Fassung der Einzellisten finden Sie hier: https://www.lanuv.nrw.de/natur/artenschutz/rote-liste
Eine Gesamtfassung aller Roten Liste wird es zukünftig nicht mehr geben.
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