Das LANUV-Arbeitsblatt 59 enthält Empfehlungen, wie die getrennte Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen optimiert werden kann. Dabei geht es vor allem um Bioabfälle aus privaten Haushalten, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Ergänzend werden auch Empfehlungen für die getrennte Erfassung von Bioabfällen aus gewerblichen Herkunftsbereichen gegeben.
Die „Handlungsempfehlungen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen“ (Stand: November 2015), die Bestandteil des Abfallwirtschaftsplans NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, sind, wurden evaluiert und unter Berücksichtigung des aktuellen Sach- und Erkenntnisstandes fortgeschrieben und weiterentwickelt. Einbezogen wurden auch die Ergebnisse einer Erhebung des LANUV zur getrennten Bio- und Grünabfallsammlung. Anforderungen an die Qualität gemäß Bioabfallverordnung wurden ebenso berücksichtigt wie aktuelle Erkenntnisse aus der Praxis.
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