Mit Nitrat belastete Gebiete nach § 13a Düngeverordnung

Zum 01.01.2025 tritt eine neue Landesdüngeverordnung in Kraft. Diese Novellierung bezieht sich gegenüber der LDüngeV vom 01.12.2022, zuletzt geändert am 01.01.2024 nur auf sehr geringfügige Anpassungen der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a Düngeverordnung. Betroffen sind Feldblöcke (Stand 09/2024), die sich innerhalb / außerhalb der bisherigen Gebietskulisse an den jeweiligen Gebietsrändern befinden und deren Geometrie sich verändert hat. Insgesamt ist von dieser Änderung nur eine sehr kleine Fläche landesweit betroffen.

Die neue bundesweite Vorschrift AVV GeA 2022 wurde mit der LDüngeV 12/2022 erstmals umgesetzt. Die jeweils geltenden Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete (aktuelle Version: 01/2025) sind unter
https://www.elwasweb.nrw.de veröffentlicht:

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