Überwachung der Umweltradioaktivität in Nordrhein-Westfalen - Gemeinsamer Jahresbericht 2018 der amtlichen Messstellen für Umweltradioaktivität

In Nordrhein-Westfalen ist für die fünf Regierungsbezirke jeweils eine Messstelle mit den Untersuchungen der genannten Umweltbereiche betraut, wobei bestimmte Untersuchungen aus Gründen der erforderlichen spezifischen Laborausstattung zentral erfolgen. Für die Entnahme der Lebensmittel- und Futtermittelproben sind die Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Umweltproben werden von den Messstellen entnommen.

Die erhobenen Daten werden in einem bundesweiten DV-Netzwerk, dem Integrierten Mess- und Informationssystem (IMIS; Kapitel 4) erfasst und bereitgestellt. Sie sind Grundlage von Modellrechnungen und Prognosen. Daraus und aus der konkreten Belastungssituation können in einem radiologischen Ereignisfall Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor erhöhter Strahlenexposition abgeleitet werden.

In die Zuständigkeit des Bundes fällt die Ermittlung der Radioaktivität
• in Luft und Niederschlag,
• in den Bundeswasserstraßen,
• in Nord- und Ostsee einschließlich der Küstengewässer sowie die
• Messung der externen Strahlenbelastung in Form der Ortsdosisleistung.

Die Länder ermitteln die spezifische Radioaktivität bzw. Radioaktivitätskonzentration in Bundesauftragsverwaltung in den Bereichen
• Lebensmittel,
• Futtermittel,
• Trinkwasser, Grundwasser und oberirdische Gewässer (außer Bundeswasserstraßen),
• Abwässer, Klärschlamm und Abfälle,
• Boden
• Pflanzen (Indikatorpflanzen, die nicht der Ernährung dienen).

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