Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in Nordrhein-Westfalen - Sachstandsbericht

Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen anfällt, enthält neben verschiedenen Schadstoffen auch den Nährstoff Phosphor. In der Klärschlammverordnung wurde die zukünftige Pflicht zur Phosphorrückgewinnung für große kommunale Kläranlagen gesetzlich verankert.

Als Vorbereitung auf diese Pflichten kommt es auch in NRW zu umfangreichen Änderungen in der Entsorgungsinfrastruktur. In diesem Bericht sind das Mengenaufkommen von kommunalem Klärschlamm sowie aktuelle Planungen (mit Stand Ende 2021) hinsichtlich Erweiterung bzw. Neuplanung von Klärschlammverbrennungsanlagen, Zwischenlagern, Trocknungsanlagen und Anlagen zur Phosphorrückgewinnung dargestellt. Darüber hinaus werden bereits bekannt gewordene Pläne in Bezug auf gemeinsame Aktivitäten von Klärschlammerzeugern zur Mengenbündelung zusammengefasst.

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