„Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksformen kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“ So ist es in § 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW formuliert. Kinder dürfen laut sein. Kinderlärm muss toleriert werden.
Doch Kinder machen nicht nur Lärm, Kinder sind häufig auch durch Lärm betroffen. Sie sind nicht nur den gleichen Lärmquellen ausgesetzt wie die anderen Menschen in ihrem Umfeld. Häufig kommt das Spielzeug als weitere Lärmquelle hinzu. Oft ist Spielzeug so laut, dass es nicht nur eine Plage für die Nachbarschaft ist, sondern auch für das Kind selbst gefährlich werden kann.
Der Flyer bietet einen ersten Überblick über den von Spielzeugen ausgehenden Lärm und über die gesetzlichen Regelungen der Spielzeug-Richtlinie.
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.