Durch eine Redaktionsgruppe der Ständigen Ausschüsse „Vorsorgender Bodenschutz“ (BOVA) und „Recht“ (BORA) wurden Musterformulare zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse auf- oder einzubringender Materialien gemäß § 6 Abs. 7 sowie zur Anzeige des Auf- oder Einbringens mit einem Volumen von mehr als 500 m3 gemäß § 6 Abs. 8 BBodSchV erarbeitet. Die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat den Musterformularen auf Ihrer 65. Sitzung zugestimmt und sie den Ländern zur Anwendung empfohlen.
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