In der Begründung zur Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wird die Berücksichtigung der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Einzelfall als gerechtfertigt betrachtet. Gleichwohl trifft das Bodenschutzrecht keine Aussage darüber, wie mit derartigen Mess- und Ergebnisunsicherheiten umzugehen ist.
Daher hat eine gremienübergreifende Arbeitsgruppe bestehend aus den Ständigen Ausschüssen „Altlasten“ (ALA), „Vorsorgender Bodenschutz“ (BOVA), „Recht“ (BORA) und des „Fachbeirats Bodenuntersuchungen“ (FBU) im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) ein Eckpunktepapier zum Umgang mit der Mess- und Ergebnisunsicherheit im Vollzug der BBodSchV erarbeitet. Dieses Eckpunktepapier wurde per Erlass vom 06.12.2024 eingeführt.
Das Eckpunktepapier enthält fachliche Empfehlungen, welche Komponenten der Unsicherheit in welcher Form bei Entscheidungsprozessen bei Messergebnissen im Nahbereich von Beurteilungswerten einbezogen werden können. Der Fokus liegt dabei auf dem Bereich geringfügiger Prüfwertüberschreitungen in der orientierenden Untersuchung, vorrangig für Bewertungen der Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Nutzpflanze.