Die Vorgaben für die Sickerwasserprognose ergeben sich aus § 14 BBodSchV. Zur Erläuterung der entsprechenden Regelungen wurden seitens des Altlastenausschusses (ALA) der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) eine Arbeitshilfe Sickerwasserprognose konzipiert und in NRW per Erlass eingeführt.
Mit der vorliegenden neuen „Arbeitshilfe zur Sickerwasserprognose“ werden die beiden bisherigen LABO-Arbeitshilfen zu den Themen „Sickerwasserprognose bei orientierenden Untersuchungen“ aus 2003 und „Sickerwasserprognose bei Detailuntersuchungen“ aus 2008 abgelöst. Die vorliegende neue LABO-Arbeitshilfe beinhaltet sowohl die orientierende Untersuchung als auch die Detailuntersuchung.