Nach der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ist eine Sickerwasserprognose zu erstellen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von einer altlastverdächtigen Fläche und oder einer Verdachtsfläche Gefahren für das Grundwasser ausgehen. Die bisherige Praxis zeigt, dass die Regelungen der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser konkretisiert werden müssen, um deren Anwendung zu erleichtern und zu vereinheitlichen.
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