Im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach TA Luft sind in der Regel Ausbreitungsrechnungen nach Anhang 2 TA Luft erforderlich. Dabei ist nach Nr. 11 Anhang 2 TA Luft der Einfluss von Gebäuden zu berücksichtigen. Die Berechnung mit Gebäudeberücksichtigung kann – je nach Fall – komplex sein. Daher hat das LANUV für typische Tierhaltungsbetriebe untersucht, ob und wenn ja welche vereinfachenden Ansätze für die Gebäudeberücksichtigung in der Ausbreitungsrechnung nach TA Luft konservativ verwendet werden können. Dabei wird zum einen der quellnahe Bereich (außerhalb des Anwendungsbereichs des diagnostischen Windfeldmodells), als auch der restliche Bereich (Anwendungsbereich des diagnostischen Windfeldmodells) untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind im vorliegenden Fachbericht zusammengefasst.
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