Die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten.
Damit gelten erstmals bundesweit einheitliche und verbindliche Regeln zur Herstellung und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen (z.B. Recyclingbaustoffen, Schlacken) in technischen Bauwerken sowie für die Verwendung von Bodenmaterial.
Der hier vorliegende erste Teilbericht umfasst eine Bestandsaufnahme, also Zahlen und Fakten zum Aufkommen und zur Nutzung mineralischer Ersatzbaustoffe in Nordrhein-Westfalen. Das Monitoring-Programm wird durch das Umweltministerium NRW in Kooperation mit dem LANUV und der Fachhochschule Münster durchgeführt.
Ziel des Monitorings ist die Ermittlung der Auswirkungen des neuen Rechtsrahmens auf die relevanten Stoffströme der mineralischen Abfälle und Nebenprodukte in NRW. Die Fortführung der Datensammlung sowie die Ergebnisse einer Untersuchungskampagne mit Methodenvergleich werden die Basis für weitere Berichte zum diesem Monitoringprogramm bilden.
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