Sicheres Betreiben von Anlagen zur Oberflächenbehandlung Handlungshilfe für Betreiber und Behörden

Mit dem Begriff „Oberflächenbehandlungsanlagen“ sind hier Anlagen sowohl nach Ziffer 3.9 (Anlagen zum Aufbringen von metallischen Schutzschichten) als auch nach Ziffer 3.10 (Anlagen zur Oberflächenbehandlung in Wirkbädern) des Anhang 1 zur 4. BImSchV gemeint. Es handelt sich meist um kleinere und mittlere Anlagen in Industrie- oder Gewerbegebieten, oftmals in enger Nachbarschaft zu Wohnbebauung oder Orten mit Publikumsverkehr.

In Nordrhein-Westfalen gibt es einige Hundert solcher Anlagen. Die vorliegende Handlungshilfe soll zum sicheren Betreiben dieser Anlagen beitragen. Sie ist sowohl an Betreiber als auch an Behörden für Genehmigung und Überwachung gerichtet.

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