Die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist Grundlage der Immissionsmessungen in Europa. Diese Richtlinie wurde mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 39. BImSchV - in deutsches Recht umgesetzt.
In Anlage 6, Abschnitt A.2 der 39. BImSchV (entsprechend Anhang 6 der Richtlinie 2008/50/EG) wird das Referenzverfahren für die Messung von Stickstoffdioxid festgelegt: Es ist die Methode gemäß DIN EN 14211:2005 (Juni 2005) »Luftqualität - Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz«.
In Nordrhein-Westfalen werden Immissionsmessungen von Stickstoffdioxid sowohl mit dem in der Richtlinie vorgegebenen Referenzverfahren, als auch dem sogenannten Passivsammlerverfahren nach DIN EN 16339 »Luftqualität - Methode zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid mittels Passivsammler« durchgeführt. Mit vorliegendem Bericht wird der Nachweis der Einhaltung der Datenqualitätsziele für das Passivsammlerverfahren erbracht. Grundlage dieses Nachweises ist der EU-Leitfaden zur Äquivalenzprüfung, der im Internet zur Verfügung steht.
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