Grundlage der Immissionsmessungen in Europa ist die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese Richtlinie wurde mit der 39. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz - 39. BImSchV - in nationales Recht umgesetzt. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen werden Immissionsmessungen von Benzol sowohl mit dem in der Richtlinie vorgegebenen Referenzverfahren DIN EN 14662 Teil 2 als auch dem sogenannten Passivsammlerverfahren nach DIN EN 14662 Teil 5 durchgeführt.
Die Realisierung von Messstandorten lässt sich mit Passivsammlern wesentlich einfacher gestalten als mit dem Referenzverfahren. Aus diesem Grunde werden Passivsammler bevorzugt eingesetzt.
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