Messung von Benzol in der Außenluft mit Passivsammlern in NRW

Grundlage der Immissionsmessungen in Europa ist die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese Richtlinie wurde mit der 39. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz - 39. BImSchV - in nationales Recht umgesetzt. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen werden Immissionsmessungen von Benzol sowohl mit dem in der Richtlinie vorgegebenen Referenzverfahren DIN EN 14662 Teil 2 als auch dem sogenannten Passivsammlerverfahren nach DIN EN 14662 Teil 5 durchgeführt.

Die Realisierung von Messstandorten lässt sich mit Passivsammlern wesentlich einfacher gestalten als mit dem Referenzverfahren. Aus diesem Grunde werden Passivsammler bevorzugt eingesetzt.

Messung von Benzol in der Außenluft mit
Passivsammlern in NRW
Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem Referenzverfahren
der Europäischen Richtlinie 2008/50/EG
und der 39. BlmSchV
Messung von Benzol in der Außenluft mit
Passivsammlern in NRW
Nachweis der Gleichwertigkeit mit dem Referenzverfahren
der Europäischen Richtlinie 2008/50/EG
und der 39. BlmSchV

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