Die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa ist Grundlage der Immissionsmessungen in Europa. Diese Richtlinie wurde mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen werden Immissionsmessungen von Benzol sowohl mit dem in der Richtlinie vorgegebenen Referenzverfahren DIN EN 14662 Teil 2 als auch dem sogenannten Passivsammlerverfahren nach DIN EN 14662 Teil 5 durchgeführt. Mit vorliegendem Bericht wird dieser Nachweis der Einhaltung der Datenqualitätsziele erbracht. Grundlage dieses Nachweises ist ein EU-Leitfaden zur Äquivalenzprüfung.
Externer Inhalt
Schutz Ihrer Daten
An dieser Stelle haben wir den Inhalt eines Drittanbieters, bspw. YouTube, X, Instagram etc., eingebunden. Bitte bestätigen Sie über den Button, dass Sie damit einverstanden sind, diese Inhalte zu sehen!
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutz.