Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat im Jahr 2016 die Verfahrensempfehlung „Typspezifischer Flächenbedarf für die Entwicklung von Fließgewässern“ veröffentlicht. Mit dieser Empfehlung wurden „allgemein anerkannte und für den Einzelfall anwendbare Regeln und Methoden für die Ausweisung von Gewässerentwicklungsflächen entwickelt, um gemäß EG-WRRL ökologisch funktionsfähige Gewässer in die Kulturlandschaft integrieren zu können“ (LAWA 2016). Im Jahr 2019 wurden die Ergebnisse eines bundesweiten Praxis-tests dieses Verfahrens (LAWA 2019a) und die zweite Auflage der o. g. Verfahrensempfehlung veröffentlicht (LAWA 2019b).
Diese Dokumente bilden die Grundlagen der hier vorliegenden Handlungsanleitung. Sie konkretisiert und entwickelt für ihre Anwendung in NRW die von der LAWA empfohlenen Vorgehensweisen weiter.
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