Beim Betrieb des 5G-Mobilfunks in NRW werden die Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder, die die Gesundheit des Menschen schützen sollen, eingehalten. Dies ist das Resultat eines Untersuchungsvorhaben des LANUV, das das Institut für Hochfrequenztechnik der RWTH Aachen federführend durchführte. Die Einhaltung der Grenzwerte nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz an den Senderstandorten ist sichergestellt, obwohl beim 5G-Mobilfunk aufgrund der technischen Eigenschaften nunmehr eine größere Spannbreite der Immissionen als früher möglich ist. Auch bei lokalen Kleinzellensendern werden die Grenzwerte eingehalten.
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