Tiere und Pflanzen geben als Bioindikatoren eine wichtige Auskunft über den Zustand und die längerfristige Belastungssituation von Seen und Gewässern. So spiegeln die Zusammensetzung der Arten und die Häufigkeit ihres Vorkommens die Lebensbedingungen über einen längeren Zeitraum wider.
Auf Grundlage der EG-Wasserrahmenrichtlinie, des deutschen Wasserhaushaltgesetzes (WhG) und der Oberflächengewässerverordnung (OGew) erfolgen die Untersuchungen von Seen und Talsperren in NRW in dreijährigen Abständen, bei stehenden Gewässern in mindestens gutem Zustand in fünfjährigen Abständen.
Vorliegendes Infoblatt beschreibt die wichtige Arbeit der biologischen Gewässeruntersuchungen durch das LANUV neben den rein chemischen Wasseranalysen, die immer nur eine Momentaufnahme beschreiben.
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