
Windenergienutzung und EU-Vogelschutzgebiete in NRW
Windenergieausbau und Artenschutz schließen sich nicht aus
Der Windenergie-Erlass NRW (2018) sieht die EU-Vogelschutzgebiete in NRW als Ausschlussbereiche für die Neuanlage von Windenergieanlagen vor. Für den notwendigen Ausbau der regenerativen Energienutzung ist gleichzeitig Fläche für die Aufstellung neuer Windenergieanlagen erforderlich. Dieser Beitrag untersucht, welchen Einfluss der Ausschluss der EU-Vogelschutzgebiete auf den Schutz der Windenergieanlagen-empfindlichen Arten in NRW hat, und stellt dar, welche artenschutzrechtlichen Fragestellungen außerhalb der EU-Vogelschutzgebiete regelmäßig im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen bearbeitet werden müssen.