Förderprogramm Katzenkastration

Das Förderprogramm Katzenkastration wurde aufgrund seiner großen Nachfrage verlängert. Auch im Jahr 2024 wird das Förderprogramm „Kastration bei Katzen“ fortgeführt! Die Bewilligung erfolgt unter den gleichen Voraussetzungen wie in den letzten Jahren. Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000 Euro pro Tierschutzverein. Es werden nur Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von mindestens 1.000 Euro bearbeitet.

Dies bedeutet:

Im Interesse der Verringerung einer sich stark vermehrenden Population verwilderter Katzen (nicht zu verwechseln mit Wildkatzen!) gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe von Fördergrundsätzen und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO Zuwendungen an Tierschutzvereine für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden.

Voraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger/Zuwendungsempfängerin können alle eingetragenen und gemeinnützigen Vereine sein, die auf dem Gebiet des Tierschutzes in Nordrhein-Westfalen tätig sind.
  • Ausschließlich für die Kastration von Katzen, die in Nordrhein-Westfalen gehalten, versorgt oder sonst als Fundtier aufgenommen werden. Die Ausgaben von als Fundtier aufgenommenen, aber vor Kastration vermittelten Katzen/Katern sind nicht zuwendungsfähig.
  • Ausschließlich die Kosten für Katzenkastration, die beim Zuwendungsempfänger/in unmittelbar anfallen.
    Kastrationen von Tierärzten, die beim Tierschutzverein angestellt sind, sind nicht zuwendungsfähig.
  • Jede kastrierte Katze muss eindeutig gekennzeichnet werden. Als eindeutige Kennzeichnung gilt ausschließlich ein Chip oder eine Tätowierung. Die Chip-/Tätowierungsnummer muss eindeutig einer kastrierten Katze oder einem kastriertem Kater zuzuordnen sein.

Höhe der Zuwendung

  • 60,- Euro pro kastrierter Katze und 35,- Euro pro kastriertem Kater.
  • Die maximale Höhe der Förderung beträgt 5.000 Euro pro Tierschutzverein. Von jedem Tierschutzverein kann nur ein Antrag gestellt werden. Es werden nur Förderanträge mit einer beantragten Fördersumme in Höhe von mindestens 1.000 Euro bearbeitet.

Maßgeblich für die zeitliche Reihenfolge der Bewilligung ist das Datum des Eingangs des vollständigen Antrags.

Antrag

Der Antrag ist zu richten an:

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17 – Lüdecke
40208 Düsseldorf

  • Antragsformular Katzenkastration

Wichtig

Es wird darum gebeten, dass die ausgefüllten und unterschriebenen Anträge eingescannt und vorab an folgende E-Mail Adresse gesendet werden: poststelle(at)lanuv.nrw.de. Eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt jedoch erst nach Eingang des Originals auf dem Postweg beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.

Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid durch das LANUV erlassen und dem Zuwendungsempfänger bekannt gegeben wurde.

Ansprechpartner für das Förderprogramm Katzenkastration ist
Frau Martina Lüdecke
02361 305 – 2435
martina.luedecke(at)lanuv.nrw.de

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